ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für VoiceTour (im weiteren bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE")
Bitte lesen sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor sie den Download des Programms beginnen:
VoiceTour End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder
eine juristische Person) und VoiceTour UG (haftungsbeschränkt) für die VoiceTour Software-Produkt(e) und möglicherweise
dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen.
Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich, mit den Bedingungen
dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen
Ihnen und VoiceTour UG (haftungsbeschränkt) (bezeichnet als "Lizenzgeber" im weiteren), und ersetzt alle früheren
Verträge, Vertretung, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA
einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT.
Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum
geistigen Eigentum und Verträge geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.
1. LIZENZGEWÄHRUNG.
Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt:
(A) Installation und Verwendung.
VoiceTour gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät, auf dem eine
ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems installiert ist, für welches das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde.
(B) Sicherungskopien.
Sie dürfen Kopien der SOFTWARE, die für die private Sicherung und Archivierung erforderlich sind, anfertigen.
2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.
(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht
Sie dürfen Urheberrechtsvermerke auf sämtlichen Kopien der SOFTWARE nicht entfernen oder verändern.
(B) Verteilung
Sie sind nicht berechtigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weitergegeben.
(C) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung
Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem
Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist.
(D) Vermietung
Sie können dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verpachten oder verleihen.
(E) Support Service
Der Lizenzgeber könnte Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT
bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten
wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages.
(F) Einhaltung der geltenden Gesetze
Sie müssen allen geltenden Gesetzen bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachkommen.
3. KÜNDIGUNG
Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen
dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts, die
sich in Ihrem Besitz befinden, löschen.
4. COPYRIGHT
Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle
Kopien davon gehören dem Lizenzgeber oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und
an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden können, sind das Eigentum des jeweiligen
Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und
durch Verträge geschützt werden. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher
Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeber reserviert.
5. GARANTIEAUSSCHLUSS
Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird
"wie es ist" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art. Der Lizenzgeber
übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken,
Links oder anderer Inhalte, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie
hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe,
Trojaner oder andere solche Computerprogramme verursacht werden können. Der Lizenzgeber lehnt es weiter ausdrücklich
ab, jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte weiterzugegeben.
Warnung:
Wenn sie eine Testlizenz erhalten oder erwerben, kann die Software einen Mechanismus enthalten, der die korrekte Funktion
der Software oder die vollständige Funktion nach einer bestimmten Zeitspanne deaktiviert: dies kann vor oder nach Ablauf
oder Beendigung der Lizenz eintreten; Sie müssen also jederzeit auf einen solchen Fall vorbereitet sein und dürfen sich
nicht auf die Software verlassen.
6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG
In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung,
oder verlorene Daten). In keinem Fall nimmt der Lizenzgeber Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden,
zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung
oder anderweitiger Folgen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich
darin enthaltenen, Verleumdung, Verletzung der Rechte der öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechung,
persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen.
7. SALVATORISCHE KLAUSEL
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder
undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder
undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen
Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben.
Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.
Stand: April 2013