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Endbenutzer-Lizenzvertrag VoiceTour (EULA)

 

ENDBENUTZER-LIZENZVERTRAG für VoiceTour (im weiteren bezeichnet als "SOFTWAREPRODUKT" oder "SOFTWARE")

Bitte lesen sie die Bedingungen dieser Lizenzvereinbarung sorgfältig, bevor sie den Download des Programms beginnen: VoiceTour End-User License Agreement (EULA) ist ein rechtsgültiger Vertrag zwischen Ihnen (entweder eine natürliche oder eine juristische Person) und VoiceTour UG (haftungsbeschränkt) für die VoiceTour Software-Produkt(e) und möglicherweise dazugehörige Software-Komponenten, Medien, gedruckte Materialien und online oder elektronische Dokumentationen.

Durch Installation, Kopieren oder anderweitige Nutzung des Softwareprodukts erklären Sie sich, mit den Bedingungen dieses EULAs gebunden zu sein. Dieser Lizenzvertrag stellt die gesamte Vereinbarung über das Programm zwischen Ihnen und VoiceTour UG (haftungsbeschränkt) (bezeichnet als "Lizenzgeber" im weiteren), und ersetzt alle früheren Verträge, Vertretung, oder Vereinbarungen zwischen den Parteien. Wenn Sie nicht mit den Bedingungen dieser EULA einverstanden sind, installieren oder verwenden Sie nicht das SOFTWAREPRODUKT.

Das SOFTWAREPRODUKT ist durch Urheberrechtsgesetze und internationale Copyright-Verträge, sowie andere Gesetze zum geistigen Eigentum und Verträge geschützt. Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert, nicht verkauft.

1. LIZENZGEWÄHRUNG.

Das SOFTWAREPRODUKT wird lizenziert wie folgt:

(A) Installation und Verwendung.

VoiceTour gewährt Ihnen das Recht zur Installation und Nutzung von Kopien der SOFTWARE auf Ihrem Gerät, auf dem eine ordnungsgemäß lizenzierte Kopie des Betriebssystems installiert ist, für welches das SOFTWAREPRODUKT entwickelt wurde.

(B) Sicherungskopien.

Sie dürfen Kopien der SOFTWARE, die für die private Sicherung und Archivierung erforderlich sind, anfertigen.

2. BESCHREIBUNG ANDERER RECHTE UND EINSCHRÄNKUNGEN.

(A) Aufrechterhaltung der Hinweise zum Urheberrecht

Sie dürfen Urheberrechtsvermerke auf sämtlichen Kopien der SOFTWARE nicht entfernen oder verändern.

(B) Verteilung

Sie sind nicht berechtigt, Kopien des SOFTWAREPRODUKTS an Dritte weitergegeben.

(C) Verbot von Reverse Engineering, Dekompilierung und Disassemblierung

Sie dürfen die SOFTWARE nicht zurückentwickeln, dekompilieren oder disassemblieren, außer und nur in dem Umfang, der ausdrücklich durch geltendes Recht ungeachtet dieser Einschränkung zulässig ist.

(D) Vermietung

Sie können dieses SOFTWAREPRODUKT nicht vermieten, verpachten oder verleihen.

(E) Support Service

Der Lizenzgeber könnte Ihnen Dienstleistungen ("Supportleistungen") im Zusammenhang mit dem SOFTWAREPRODUKT bereitstellen. Jeder ergänzende Software-Code, der Ihnen als Supportleistungen dieses SOFTWAREPRODUKTS angeboten wird, unterliegt den Bestimmungen und Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages.

(F) Einhaltung der geltenden Gesetze

Sie müssen allen geltenden Gesetzen bezüglich der Nutzung der SOFTWARE nachkommen.

3. KÜNDIGUNG

Ungeachtet aller sonstigen Rechte kann der Lizenzgeber diesen Lizenzvertrag kündigen, wenn Sie gegen die Bedingungen dieses Endbenutzer-Lizenzvertrages verstoßen. In einem solchen Fall müssen Sie alle Kopien des Softwareprodukts, die sich in Ihrem Besitz befinden, löschen.

4. COPYRIGHT

Alle Titel, einschließlich derer die nicht dem Urheberrecht unterliegen, in und an dem SOFTWAREPRODUKT sowie alle Kopien davon gehören dem Lizenzgeber oder dessen Lieferanten. Alle Titel und Rechte an dem geistigen Eigentum in und an den Inhalten, die durch die Nutzung der SOFTWARE geschaffen werden können, sind das Eigentum des jeweiligen Besitzers und können durch anwendbare Urheberrechtsgesetze und andere Gesetze zum geistigen Eigentum werden und durch Verträge geschützt werden. Dieser Endbenutzer-Lizenzvertrag gewährt Ihnen keine Rechte zur Nutzung solcher Inhalte. Alle nicht ausdrücklich eingeräumten Rechte sind durch den Lizenzgeber reserviert.

5. GARANTIEAUSSCHLUSS

Der Lizenzgeber lehnt ausdrücklich jede Gewährleistung für das SOFTWAREPRODUKT ab. Das SOFTWAREPRODUKT wird "wie es ist" bereitgestellt, ohne jegliche ausdrückliche oder stillschweigende Gewährleistung jeglicher Art. Der Lizenzgeber übernimmt keine Gewähr oder Haftung für die Korrektheit oder Vollständigkeit der Informationen, Texte, Grafiken, Links oder anderer Inhalte, die in dem SOFTWAREPRODUKT enthalten sind. Der Lizenzgeber übernimmt keine Garantie hinsichtlich irgendwelcher Schäden, die durch die übertragung eines Computervirus, Wurm, Zeitbombe, Logikbombe, Trojaner oder andere solche Computerprogramme verursacht werden können. Der Lizenzgeber lehnt es weiter ausdrücklich ab, jegliche Gewährleistung oder Zusicherung an Benutzer oder Dritte weiterzugegeben.

Warnung:

Wenn sie eine Testlizenz erhalten oder erwerben, kann die Software einen Mechanismus enthalten, der die korrekte Funktion der Software oder die vollständige Funktion nach einer bestimmten Zeitspanne deaktiviert: dies kann vor oder nach Ablauf oder Beendigung der Lizenz eintreten; Sie müssen also jederzeit auf einen solchen Fall vorbereitet sein und dürfen sich nicht auf die Software verlassen.

6. HAFTUNGSBESCHRÄNKUNG

In keinem Fall haftet der Lizenzgeber für Schäden (einschließlich, ohne Einschränkung, entgangenen Gewinn, Betriebsunterbrechung, oder verlorene Daten). In keinem Fall nimmt der Lizenzgeber Haftung für Verlust von Daten oder für indirekte, spezielle Schäden, zufällige Schäden, Folgeschäden (einschließlich entgangenen Gewinns), oder sonstige Schäden aus Verträgen, unerlaubter Handlung oder anderweitiger Folgen. Der Lizenzgeber übernimmt keine Haftung in Bezug auf den Inhalt des SOFTWAREPRODUKTS, einschließlich darin enthaltenen, Verleumdung, Verletzung der Rechte der öffentlichkeit, der Privatsphäre, Markenrechte, Betriebsunterbrechung, persönliche Körperverletzung, Verlust von Privatsphäre, moralische Rechte oder der Weitergabe von vertraulichen Informationen.

7. SALVATORISCHE KLAUSEL

Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Stand: April 2013

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